Versicherte Schäden, Folgeschäden und einzureichende Versicherungsschäden [zurück zu INFOS]


Prinzipiell sind folgende Schäden am Haus immer versichert:

Leitungswasserschäden, Rohrgebrechen (Ursache und Folgeschäden),
Wasserein- und austritte (Dach, Terrasse, Waschmaschine, Geschirrspüler,
hier jedoch nur die Folgeschäden), Feuerschäden und Haftpflichtschäden.

Häufig sind auch Sturmschäden versichert. Manchmal ist auch Glasbruch
versichert. (Jedoch nur an allgemeinen Teilen, Glasbruch an Wohnungs-
fenstern sind vom Nutzer zu bezahlen.)

Die Behebung der Ursache und die Beauftragung der Professionisten obliegt
der Hausverwaltung. Direkte Beauftragungen durch Eigentümer und Mieter
sind nur bei Nichterreichen der Hausverwaltung bzw. bei akut drohenden
Schäden und bei Gefahr im Verzug gestattet.
Rechnungen müssen AUSNAHMSLOS auf die jeweilige Hausinhabung /
Wohnungseigentümergemeinschaft ausgestellt sein, da die Hausversicherung
sonst keine Leistung erbringt.

Wohnungsinventar ist im Schadensfall durch Ihre private Haushalts-
versicherung gedeckt.

Liegen Folgeschäden an Malerei, Fliesen, Bodenbelägen jeder Art (außer
aufgelegten Teppichen) vor, so werden diese Schäden aufgrund von
Kostenvoranschlägen, welche Sie auch selbst einholen können (von
Professionisten, die Sie z.B. schon kennen), von uns bei der Haus-
versicherung eingereicht.

In der Regel dauert es 2 - 4 Wochen bis sich die Versicherung auf die
Einreichung hin, meldet. Bei größeren Schäden ab zirka € 2.000,-- wird
meist ein Sachverständiger ins Haus geschickt. Erst nach Vorlage des
Gutachtens nimmt die Versicherung dann Stellung.