Versicherte
Schäden, Folgeschäden und einzureichende Versicherungsschäden [zurück
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Prinzipiell
sind folgende Schäden am Haus immer versichert:
Leitungswasserschäden, Rohrgebrechen (Ursache und Folgeschäden),
Wasserein- und austritte
(Dach, Terrasse, Waschmaschine, Geschirrspüler,
hier jedoch nur die Folgeschäden),
Feuerschäden und Haftpflichtschäden.
Häufig sind auch Sturmschäden
versichert. Manchmal ist auch Glasbruch
versichert. (Jedoch nur an allgemeinen Teilen, Glasbruch
an Wohnungs-
fenstern sind vom Nutzer
zu bezahlen.)
Die Behebung der Ursache und
die Beauftragung der Professionisten obliegt
der Hausverwaltung. Direkte
Beauftragungen durch Eigentümer und Mieter
sind nur bei Nichterreichen
der Hausverwaltung bzw. bei akut drohenden
Schäden und bei Gefahr
im Verzug gestattet.
Rechnungen müssen AUSNAHMSLOS auf die jeweilige
Hausinhabung /
Wohnungseigentümergemeinschaft ausgestellt sein,
da die Hausversicherung
sonst keine Leistung erbringt.
Wohnungsinventar ist im Schadensfall
durch Ihre private Haushalts-
versicherung gedeckt.
Liegen Folgeschäden an Malerei,
Fliesen, Bodenbelägen jeder Art (außer
aufgelegten Teppichen)
vor, so werden diese Schäden aufgrund von
Kostenvoranschlägen, welche
Sie auch selbst einholen können (von
Professionisten, die Sie
z.B. schon kennen), von uns bei der Haus-
versicherung eingereicht.
In der Regel dauert es 2 -
4 Wochen bis sich die Versicherung auf die
Einreichung hin, meldet.
Bei größeren Schäden ab zirka € 2.000,-- wird
meist ein Sachverständiger
ins Haus geschickt. Erst nach Vorlage des
Gutachtens nimmt die Versicherung
dann Stellung.
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